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Der Begriff Versicherung wird umgangssprachlich mit diversen Bedeutungen verwendet: Zum einen meint man mit Versicherung den Versicherer, also die Versicherungsgesellschaft, die dem Versicherten Versicherungsschutz gewährt. Zum anderen ist mit Versicherung oft der Vertrag gemeint, den Versicherungsnehmer und Versicherer abschließen. Ein Versicherungsvertrag sagt eine Leistung für den Versicherungsfall zu, also für den Fall, dass ein Ereignis eintritt, von dem man zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht weiß, ob und wann es eintritt.
Versicherungsnehmer können sowohl natürliche Personen (juristischer Fachbegriff für Menschen) sowie juristische Personen (z.B. Kapitalgesellschaften) sein. Dabei können auf beiden Seiten des Versicherungsvertrages auch mehrere Personen beteiligt sein. Beispielsweise kann der Versicherungsschutz mehrere Personen umfassen (z.B. eine ganze Familie).
Die häufigsten Versicherungsvertragsarten sind diverse Formen der Lebensversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, KfZ-Versicherung, Haftpflichtversicherung, Sachversicherung, Unfallversicherung, Reiseversicherung sowie Rechtsschutzversicherung.
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